Unser ambulanter Pflegedienst aus Bonn hat mit den Pflegekassen einen Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI abgeschlossen und verpflichtet sich damit, die von den Kassen vorgegebenen Qualitätsstandards in der ambulanten Pflege zu erfüllen. So setzen wir ausschließlich qualifizierte Kräfte ein und sind 24 Stunden am Tag erreichbar.
Sind Sie pflegebedürftig, können Sie oder Ihre Angehörigen den ambulanten Pflegedienst selbst aussuchen. Ohne Pflegegrad sind die erbrachten Leistungen allerdings selbst zu bezahlen. Um einen Pflegegrad zu erhalten, ist ein Einstufungsantrag bei der Pflegekasse erforderlich. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung und Einstufung des Pflegegrades.
Sobald diese erfolgt ist, erhalten Sie von uns entsprechend Ihrer persönlichen Wünsche einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag.
Nach Antragsstellung bei der Pflegekasse vereinbart der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) einen Termin bei Ihnen zu Hause. Die Begutachtung erfolgt durch erfahrene Ärzte und Pflegefachkräfte auf Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Unser ambulanter Pflegedienst begleitet Sie im gesamten Prozess kostenlos.
Menschen, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, beispielsweise dauerhaft Erkrankte oder geistig Behinderte, erhalten je nach Schwere der Beeinträchtigung im Rahmen der Pflegebegutachtung einen Pflegegrad. Bei der Einstufung werden Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Belastungen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens berücksichtigt.
Geringe Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder der Selbstständigkeit.
Erhebliche Beeinträchtigung der Fähigkeiten oder Selbstständigkeit.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.
Schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder Selbstständigkeit.
Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.