Leistungen Krankenversicherung

Leistungen der Krankenkasse in der Behandlungspflege im Raum Bonn

Die Kosten der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und gehören zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad erhalten können. Die Verordnung erfolgt von einem Arzt und umfasst alle Tätigkeiten, die von ausgebildeten Pflegekräften im Hause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise der Verbandswechsel, die Wundversorgung, die Medikamentenabgabe oder die Blutdruckmessung.

  • Pflegekraft hilft einem Mann vom Stuhl ins Bett

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Leistungen der Behandlungspflege

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation kann die Nachbehandlung je nach individuellem Bedarf von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden. Das zur Abrechnung mit der Krankenkasse notwendige Rezept stellt der Arzt aus. Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • Messung von Blutzucker, Verabreichung von Insulin
  • Kontrolle der Vitalzeichen
  • Verbandswechsel bei PEG und SPK
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Prophylaxe von Thrombosen (nach OP)
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Augenbehandlung mit Tropfen

Worauf bei der Wahl des Pflegedienstes geachtet werden sollte

Ein Pflegedienst muss kompetent sein und mindestens 4 ausgebildete Fachkräfte beschäftigen. Neben Erfahrung in der medizinischen Versorgung kommt es auch auf die Qualität des menschlichen Kontaktes an. Immerhin erhält die Pflegekraft Einblicke in das Privatleben und kommt körperlich den Betroffenen sehr nach. Deswegen muss die Chemie zwischen beiden Seiten stimmen.


Achten Sie bei der Wahl des Pflegedienstes auf:

  • Empfehlungen von Ärzten oder Beratungseinrichtungen
  • Erreichbarkeit, auch im Notfall und über Feiertage
  • Klären Sie, ob immer die gleichen Pflegekräfte kommen
  • Qualifikationen und Zertifizierungen der Mitarbeiter
  • Zulassung der Krankenkassen für die Behandlungspflege
  • Ausführlicher Kostenvoranschlag, der zeigt, welche Leistungen die Pflegekasse je nach Pflegegrad übernimmt und welche selbst bezahlt werden müssen
  • Flexibilität bei Terminvereinbarungen
  • Erfahrung mit spezifischen Krankheiten, beispielsweise Demenz oder Zuckerkrankheit
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