Die Kosten der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen und gehören zu den Pflegeleistungen, die Sie auch ohne Pflegegrad erhalten können. Die Verordnung erfolgt von einem Arzt und umfasst alle Tätigkeiten, die von ausgebildeten Pflegekräften im Hause des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise der Verbandswechsel, die Wundversorgung, die Medikamentenabgabe oder die Blutdruckmessung.
Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation kann die Nachbehandlung je nach individuellem Bedarf von examinierten Pflegekräften ausgeführt werden. Das zur Abrechnung mit der Krankenkasse notwendige Rezept stellt der Arzt aus. Zu den Leistungen gehören beispielsweise:
Ein Pflegedienst muss kompetent sein und mindestens 4 ausgebildete Fachkräfte beschäftigen. Neben Erfahrung in der medizinischen Versorgung kommt es auch auf die Qualität des menschlichen Kontaktes an. Immerhin erhält die Pflegekraft Einblicke in das Privatleben und kommt körperlich den Betroffenen sehr nach. Deswegen muss die Chemie zwischen beiden Seiten stimmen.
Achten Sie bei der Wahl des Pflegedienstes auf: